Bekanntmachungen, öffentliche

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

 

Regelung zur Landtagswahl: 

Das Landeswahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  • Zeit und Ort der Sitzungen des Kreiswahlausschusses
  • Wahlbekanntmachung
  • Wahlergebnis
Regelung zur Europawahl: 

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:

  • Aufforderung zur Einreichung von Wahlbewerbervorschlägen
  • Bekanntmachung der zugelassenen eingereichten gemeinsamen Listen für alle Länder und der Listen für einzelne Länder
  • Wahlbekanntmachung
  • Wahlergebnis

Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:

  •  Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
  •  Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
  •  Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
  •  Wahlbekanntmachung
  •  Wahlergebnis

Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).

Regelung zur Bundestagswahl: 
  • Das Bundeswahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
  • Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
  • Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge
  • Wahlbekanntmachung
  • Wahlergebnis