Bekanntmachungen, öffentliche
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlbewerbervorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen eingereichten gemeinsamen Listen für alle Länder und der Listen für einzelne Länder
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Beispiel einer öffentlichen Bekanntmachung (s. bitte unten).