Erst- und Zweitstimme

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

Achtung! Hier unterscheiden sich die verschiedenen Wahlen!

Regelung zur Landtagswahl: 

 

Das Zweistimmensystem wird bei Landtagswahlen innerhalb NRWs angewandt

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Landtag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Landtag vertreten ist.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auf den Internetseiten des Landtags NRW.

Regelung zur Europawahl: 

Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.

Regelungen zu den Kommunalwahlen: 

Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Gemeinderäte, Seniorenvertretungen, Integrationsrat) oder Personenwahlen ((Ober-)Bürgermeister/in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann.

Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.

Regelung zur Bundestagswahl: 

 

Das Zweistimmensystem wird bei Bundestagswahlen angewandt

Mit der Erststimme (linke Spalte auf dem Stimmzettel) wählt man einen Wahlkreisbewerber. Der Wahlkreisbewerber, der die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält ein Direktmandat für den Bundestag. Durch das Prinzip der Erststimme wird sicher gestellt, dass jede Region im Bundestag vertreten ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.

Mit der Zweitstimme (rechte Spalte auf dem Stimmzettel) entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Die Reihenfolge der Personen auf der Landesliste wird von den Parteien in einer Mitgliederversammlung festgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Bedarf auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters.