Erst- und Zweitstimme
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Achtung! Hier unterscheiden sich die verschiedenen Wahlen!
Bei der Europawahl kann nur eine Stimme für eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung abgegeben werden. Es gibt somit kein Zweistimmensystem.
Bei den Kommunalwahlen werden entweder Listen- (Gemeinderäte, Seniorenvertretungen, Integrationsrat) oder Personenwahlen ((Ober-)Bürgermeister/in) durchgeführt, bei denen pro Stimmzettel nur eine Stimme abgegeben werden kann.
Pro Stimmzettel erfolgt somit eine separate Wahl, d. h. es gibt bei Kommunalwahlen kein Zweistimmensystem.