Landeswahlleiter
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlorgane bei der Europawahl sind auf Bundesebene Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss, auf Landesebene Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss, auf Kreisebene Kreiswahlleitung und Kreiswahlausschuss beziehungsweise bei kreisfreien Städten Stadtwahlleitung und Stadtwahlausschuss, auf Wahlbezirksebene Wahlvorsteher und Wahlvorstand. Die Landeswahlleitung und deren Stellvertretung werden von der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle auf unbestimmte Zeit ernannt.
Zu den Aufgaben der Landeswahlleitung bei Europawahlen zählen:
- Bildung des Landeswahlausschusses und Führung des Vorsitzes,
- Bekanntgabe der Reihenfolge der Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln,
- Beschaffung der Stimmzettel,
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Land und Meldung an den Bundeswahlleiter,
- Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses im Land,
- Einspruchsrecht im Wahlprüfungsverfahren.