Persönliche Stimmabgabe
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Eine wahlberechtigte Person darf die eigene Stimme nur persönlich abgeben. In begründeten Ausnahmefällen kann sie jedoch auch eine Hilfsperson bestimmen und sich von ihr bei der Stimmabgabe helfen lassen. Siehe hierzu bitte auch unter "Hilfsperson".
Wählen mit Hilfsperson
Gilt für:
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Landtagswahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.