Repräsentative Wahlstatistik
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Wahlgeheimnis und damit Datenschutz gewährleistet!
Die wahlstatistischen Erhebungen finden ihre Grenzen in dem Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. Die Methode der Feststellung der Stimmabgabe der Männer und Frauen lässt keine Verletzung des Wahlgeheimnisses zu. Zwar können die die Auszählung durchführenden Organe beispielsweise feststellen, wie viele Frauen oder Männer einer jeden der sechs gebildeten Altersgruppen eine bestimmte Partei gewählt haben, da aber zu jeder Altersgruppe der Männer und Frauen zahlreiche Personen gehören, können daraus keinerlei Anhaltspunkte für die Stimmabgabe einer Einzelperson gewonnen werden. Der Stimmzettel in den repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken enthält lediglich den Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Altersgruppen, also keine personenbezogenen Daten; denn das würde im Widerspruch zum Wahlgeheimnis stehen. Die Erhebung erfolgt in anonymer Form und ist ausschließlich für statistische Zwecke vorgesehen. Eine Zusammenführung von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzetteln ist unzulässig. Die für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählten Urnenwahlbezirke müssen mindestens 400 Wahlberechtigte und die ausgewählten Briefwahlbezirke mindestens 400 Wähler aufweisen.
Repräsentative Wahlbezirke in Bonn sind bei der Europawahl 2019
025 / 062 / 252 / 274 / 331 / 352 / 355 / 375 und 416 = URNENwahlbezirke
220 / 360 = BRIEFwahlbezirke
Repräsentative Stimmbezirke in Bonn sind bei den Kommunalwahlen 2020
025 / 062 / 251 / 274 / 331 / 352 / 355 / 375 und 416 = URNENwahlbezirke
Dort werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind.