Schnellmeldung
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Mit der Schnellmeldung geben die Wahlvorstehenden das im Stimmbezirk / Wahlbezirk ermittelte Wahlergebnis an die Wahlzentrale weiter.
Die (bei der Urnenwahl) telefonisch zu verlesende Schnellmeldung erfolgt auf Grundlage des Schnellmeldeformulares, das den allgemeinen Wahlunterlagen beiliegt. Bereits während der telefonischen Durchgabe erfolgt eine Plausibilitätsprüfung des ermittelten Ergebnisses.
Bitte denken Sie daran, das auf der Schnellmeldung vorgegebene Passwort mitzuteilen.
Die Muster für die jeweiligen Schnellmeldungen zur Urnen- bzw. Briefwahl finden Sie bei Bedarf unter den weiterführenden Informationen.