Selfies in der Wahlkabine

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

Fotos oder gar Selfies sind in der Wahlkabine GRUNDSÄTZLICH verboten. Demnach müssen Wählende, die ihre Stimmabgabe via Foto oder Film dokumentieren, vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.

Das Verbot soll zum einen die geheime Stimmabgabe der Wählenden schützen und zum andern soll auch eine mögliche Beeinflussung anderer Wählenden in ihrer Stimmabgabe durch derartige Bilddokumentationen vermieden werden.

Hinweis: dieser Clip gilt für alle Wahlarten.

Umgang mit Fotos/Presse/Selfies

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Gilt für: 
Kommunalwahl
Video wurde produziert von der WSW-Media Filmproduktion.