Stimmzettelumschlag (Briefwahl)
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Der Stimmzettelumschlag ist in der Farbe blau gehalten. Er beinhaltet nur den/die gekennzeichneten Stimmzettel der (Brief)-Wählenden und wird anschließend verschlossen. So wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
Hinweis: Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Stimmzettelumschlages, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern. Bei der Integrationsratswahl zusammen mit den Kommunalwahlen werden neben den blauen Stimmzettelumschlägen für die Kommunalwahlen bspw. auch graue Stimmzettelumschläge für die Wahl des Integrationsrates verwendet.