Wahlzeit

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

 

Bei allen Wahlen (Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl und Europawahl) kann man am Wahltag von 8 - 18 Uhr in den Wahlräumen seine Stimme(n) abgeben. Dieser Zeitraum wird als Wahlzeit bezeichnet.