Einstimmenwahl

Bei den Kommunalwahlen können alle Wahlberechtigten jeweils eine Stimme abgeben für

  • eine Oberbürgermeisterin oder einen Oberbürgermeister,
  • den Rat der Bundesstadt Bonn,
  • und eine der vier Bezirksvertretungen Bonn, Beuel, Bad Godesberg oder Hardtberg (je nach Wohnort in Bonn).

Auch die am gleichen Tag stattfindende Integrationsratswahl ist eine Einstimmenwahl.

In dieser Rubrik können Sie die Auszählung der abgegebenen Stimmen sowie die Eintragung in die Wahlniederschrift üben.

Planen Sie bitte für die Beantwortung ca. 30 bis 45 Minuten ein.