Das hängt von den jeweiligen Arbeitgebern ab.
Es gibt zum Beispiel einige Ministerien oder auch Unternehmen in der freien Wirtschaft, die einen freien Tag nach einem nachgewiesenen Wahleinsatz gewähren.
Da dem Wahlamt aber keine Übersicht über die Verfahrensweisen der zahlreichen Arbeitsgeber zur Verfügung steht, werden Sie gebeten, diese Frage bei Bedarf eigenständig bei der Personalstelle Ihres Arbeitgebers abzuklären.
Vielen Dank.