Ende der Wahlhandlung

Frage 1 von 2

Frage 1

Die Wahlzeit dauert bis 18:00 Uhr. Was ist um 18:00 Uhr zu tun?

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Antwort

Feierabend! Schnell nach Hause eilen.

Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Der Zutritt zum Wahlraum wird solange gesperrt, bis die noch im Wahlraum anwesenden Wähler*innen ihre Stimme abgegeben haben. Danach erklärt die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher die Wahlhandlung für geschlossen und gibt den Wahlraum wieder für die Öffentlichkeit frei.

Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Alle im Wahlraum anwesenden Wähler*innen dürfen noch ihre Stimme abgeben. Danach schließt der Wahlraum.

Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher gibt bekannt, dass die Wahlzeit abgelaufen ist. Und erklärt die Wahlhandlung für beendet. Eventuell noch im Raum befindliche Wähler*innen dürfen ihre Stimme nicht mehr abgeben.

Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher wartet noch exakt 5 Minuten. Wenn dann keine Person mehr erscheint, die Ihre Stimme abgeben möchte, erklärt die Wahlvorstehende Person die Wahlhandlung für beendet und schließt den Wahlraum.