Muss der Wahlkoffer ausschließlich von der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher abgeholt und wieder abgegeben werden?

Nein. Jede Wahlvorsteherin bzw. jeder Wahlvorsteher kann eine Person beauftragen, den Koffer mit allen Wahlunterlagen am Samstag abzuholen und / oder ihn am Wahlabend nach Abschluss aller Arbeiten wieder dort zurückzugeben, wo er am Tag zuvor abholt wurde.

Bitte beachten Sie, dass der Wahlkoffer unbedingt am Wahlabend zurückgegeben werden muss.

Er darf nicht im Wahlraum verbleiben oder mit nach Hause genommen werden.