Wahlräume sollen nach den örtlichen Verhältnissen so eingerichtet werden, dass allen Wähler*innen die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass Menschen mit Behinderung oder mit Mobilitätsbeschränkung ebenfalls im Wahlraum ihres Stimmbezirks / Wahlbezirks wählen können. Dies ist aufgrund architektonischer Besonderheiten jedoch nicht in allen Fällen möglich. Aus diesem Grund wird auf den Wahlbenachrichtigungen bereits ein entsprechender Hinweis aufgedruckt, der zu erkennen gibt, ob der Wahlraum barrierefrei ist. Sollte ein nicht barrierefreier Wahlraum angegeben sein, wird die Beantragung eines Wahlscheines - zum Aufsuchen eines anderen, barrierefreien Wahlraumes, oder zur Durchführung der Briefwahl - empfohlen.