Regelung zur Europawahl
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass wesentliche relevante Informationen durch eine öffentliche Bekanntmachung (im Amtsblatt der jeweiligen Kommune) veröffentlicht werden müssen. Öffentliche Bekanntmachungen sind u.a. für folgende Aspekte vorgesehen:
- Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Wahlbewerber*innen
- Bekanntmachung der zugelassenen eingereichten gemeinsamen Listen für alle Länder und der Listen für einzelne Länder
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Das Kommunalwahlgesetz sieht öffentliche Bekanntmachungen für folgende Aspekte vor:
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
- Zeit und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses
- Wahlbekanntmachung
- Wahlergebnis