Europawahl

Alle fünf Jahre werden die Europa-Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher, geheimer und öffentlicher Wahl bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede wahlberechtigte Person verfügt dabei über eine Stimme, mit der sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann. Deutschland wählt 96 Abgeordnete.