Kandidierende für das Europäische Parlament müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Auch volljährige Unionbürgerinnen und Unionsbürger, die in der Bundesrepublik eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, können in Deutschland kandidieren. Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt.
Wer für einen Ratssitz, als Teil der Bezirksvertretung oder für das Amt als Oberbürgermeister*in kandidieren möchte, muss entweder von einer Partei aufgestellt werden oder ausreichend Unterstützungsunterschriften sammeln, um als Einzelbewerber*in auf dem Stimmzettel zu stehen. Kandidierende müssen die deutsche Staatsangehörigkeit (oder die eines europäischen Mitgliedstaates) besitzen, mindestens 18 Jahre alt sein und drei Monate vor der Wahl in dem Wahlgebiet wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten. Die Wählbarkeit wird durch eine Wählbarkeitsbescheinigung bestätigt.