In vom Land ausgewählten Stimmbezirken wird (unter Wahrung des Wahlgeheimnisses!) eine Wahlstatistik bezüglich der Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen durchgeführt und veröffentlicht. Dazu werden Stimmzettel verwendet, die mit einem Kennbuchstaben versehen sind.
Über die zur jeweiligen Wahl bestimmten repräsentativen Stimmbezirke/Wahlbezirke wird in den jeweiligen Leitfäden informiert.
Außerdem setzt das Wahlamt auch die tangierten Wahlvorsteher*innen in Kenntnis.