Die Schriftführenden sind Mitglieder des (Brief-)Wahlvorstandes.
Während der Wahlhandlung im Wahlraum sind die Schriftführenden für das Wählerverzeichnis zuständig. Das bedeutet, sie überprüfen, ob die vor ihnen stehende Person tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist und setzen, nach dem Einwurf des Stimmzettels (der Stimmzettel bei den Kommunalwahlen) in die Wahlurne, den entsprechenden Stimmabgabevermerk.
Bei der Ergebnisermittlung tragen die Schriftführenden die ermittelten Werte in die Niederschrift ein. Einzelne allgemeine Angaben können bereits im Laufe des Tages von den Schriftführenden in die Niederschrift eingetragen werden.
Detaillierte Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Leitfaden für Urnen- bzw. Brief-Wahlvorstände sowie in den Schulungsclips.