Fotos oder Selfies sind in der Wahlkabine grundsätzlich verboten. Demnach müssen Wählende, die ihre Stimmabgabe via Foto oder Film dokumentieren, vom Wahlvorstand zurückgewiesen werden.
Das Verbot soll zum einen die geheime Stimmabgabe der Wählenden schützen. Darüber hinaus soll auch eine mögliche Beeinflussung anderer Wählenden in ihrer Stimmabgabe durch derartige Bilddokumentationen vermieden werden.