Stimmabgabe

Der Vorgang der Stimmabgabe ist gesetzlich festgelegt. Die Aufgabe des Wahlvorstandes besteht somit darin, den Wahlraum so einzurichten, dass die Stimmabgabe entsprechend der gesetzlichen Grundlage durchgeführt werden kann. Die Reihenfolge der Stimmabgabe gliedert sich folgendermaßen:

  1. Die Wähler*innen geben Ihre Wahlbenachrichtigung ab, auf Verlangen des Wahlvorstandes müssen sie sich ausweisen. 
  2. Sobald die Schriftführer*innen die Daten der Wähler*innen im Wählerverzeichnis gefunden und die Wahlberechtigung festgestellt hat (kein Sperrvermerk "W" oder "gestrichen"), erhält die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel.
  3. Die Wähler*innen gehen alleine in die Wahlkabine, kennzeichnen den Stimmzettel und falten ihn so, dass niemand sehen kann, wie gewählt wurde. 
  4. Danach tritt die Person erneut an den Tisch des Wahlvorstandes und wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. 
  5. Die Schriftführer*innen vermerken die einzelne Stimmabgabe mit einem Haken im Wählerverzeichnis (Stimmabgabevermerk).

Bei Wähler*innen mit Wahlschein siehe Stimmabgabe mit Wahlschein.