Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen auf kommunaler Ebene oder bei Landtagswahlen.
Zur Durchführung der Wahl unterteilt die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister die Landtagswahlkreise/Kommunalwahlbezirke in Stimmbezirke. Jedem Stimmbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.
Hinweis: Bei Europa- und Bundestagswahlen lautet die Bezeichnung "Wahlbezirk".