Stimmenauszählung

Unmittelbar nach dem Ende der Wahlhandlung (18.00 Uhr) werden die in die Wahlurne eingeworfenen Stimmzettel in jedem Stimm-/Wahl-/Briefwahlbezirk separat ausgezählt und das Wahlergebnis im Stimm-/Wahl-/Briefwahlbezirk ermittelt.

Die Stimmenauszählung ist öffentlich, d. h. jede Person kann diese beobachten. Sollten Anwesende den Wahlvorstand bei der Auszählung behindern oder durch Äußerungen stören, können diese auch des Raumes verwiesen werden. 

Je nach Wahl gliedert sich die Auszählung der Stimmen in eine geringfügig andere Reihenfolge, wie in den jeweiligen Leitfäden beschrieben.