Der Stimmzettelumschlag beinhaltet nur den gekennzeichneten Stimmzettel der (Brief)-Wählenden und wird anschließend verschlossen. So wird sichergestellt, dass die Stimmabgabe für Dritte nicht sichtbar ist und das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettelumschlag kommt dann zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
Hinweis: Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Stimmzettelumschlages, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern.