Wahlbrief

Der Wahlbrief (rot) beinhaltet den Stimmzettelumschlag samt Stimmzettel und den von den Wählenden unterschriebenen Wahlschein. Er wird zur Teilnahme an der Briefwahl an das Stadtoberhaupt bzw. das Wahlamt zurückgeschickt und muss spätestens bis zum Wahltag, 18 Uhr, eingegangen sein. Alle eingegangenen Wahlbriefe werden für die Zulassung zur Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung auf die einzelnen Briefwahlvorstände verteilt. 

Hinweis: Sofern mehrere Wahlen gleichzeitig stattfinden, variiert die Farbe des Wahlbriefes, um eine Unterscheidung der Wahlunterlagen zu erleichtern.