Über die Vorgänge im Wahlraum, vom Beginn der Wahlhandlung am Morgen bis hin zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Abend, müssen die Schriftführenden eine Wahlniederschrift fertigen. Die Niederschrift liegt dem Wahlvorstand am Wahltag - zusammen mit den übrigen Wahlunterlagen - vor.
Ganz wichtig:
Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen die Wahlniederschrift unterschreiben. Mit der Unterschrift wird die Wahlniederschrift genehmigt und damit die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl bestätigt. Verweigert ein Mitglied die Unterschrift, so ist der Grund hierfür in der Wahlniederschrift zu vermerken.