Wahlorgane

Regelung zur Landtagswahl

Wahlorgane sind auf der Landesebene der Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss.

Für den Wahlkreis sind dies die Kreiswahlleitung und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Stimmbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelung zur Europawahl

Wahlorgane sind auf der Bundesebene die Bundeswahlleitung und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Stadtwahlleitung und der Stadtwahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Die Wahlorgane zu den Kommunalwahlen beginnen auf der jeweiligen Landesebene bei Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss.

Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Kommunalwahlleitung und der Kommunalwahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.

Regelung zur Bundestagswahl

Wahlorgane sind auf der Bundesebene die Bundeswahlleitung und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.

Für jeden Wahlkreis sind dies die Kreiswahlleitung und der Kreiswahlausschuss.

Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.