Wahlorgane sind auf der Bundesebene die Bundeswahlleitung und Bundeswahlausschuss, auf Länderebene für jedes Land die Landeswahlleitung und der Landeswahlausschuss.
Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Stadtwahlleitung und der Stadtwahlausschuss.
Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.
Die Wahlorgane zu den Kommunalwahlen beginnen auf der jeweiligen Landesebene bei Landeswahlleitung und Landeswahlausschuss.
Auf der Ebene der Kommunen sind dies die Kommunalwahlleitung und der Kommunalwahlausschuss.
Ebenso sind die Briefwahlvorstände und die Wahlvorstände, die am Wahltag in den Wahlbezirken für die Durchführung der Wahl und für Ermittlung sowie Feststellung des Wahlergebnisses zuständig sind, Wahlorgane.