Regelung zur Europawahl
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.
Die laufende Wahlperiode endet und die neue Wahlperiode beginnt mit der Eröffnung der ersten Parlamentssitzung nach der Wahl. Diese Sitzung findet am ersten Dienstag nach Ablauf eines Monats nach der Wahl statt.
Regelungen zu den Kommunalwahlen
Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat sowie die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.