Wahlperiode

Regelung zur Landtagswahl

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert fünf Jahre, d. h. die Abgeordneten des Landtages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Landtages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.

Regelung zur Europawahl

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Die laufende Wahlperiode endet und die neue Wahlperiode beginnt mit der Eröffnung der ersten Parlamentssitzung nach der Wahl. Diese Sitzung findet am ersten Dienstag nach Ablauf eines Monats nach der Wahl statt.

Regelungen zu den Kommunalwahlen

Der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat sowie die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Regelung zur Bundestagswahl

Eine Wahlperiode (auch Legislaturperiode genannt) dauert vier Jahre, d. h. die Abgeordneten des Bundestages werden für diesen Zeitraum gewählt. Unter besonderen Umständen (vorzeitige Auflösung des Bundestages) kann sich die Wahlperiode verkürzen.