Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann durch Wahlberechtigte schriftlich (Fax, E-Mail, Brief, Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Online-Wahlscheinverfahren) oder mündlich (aber nicht telefonisch) im Wahlamt erfolgen.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der jeweiligen Antragstellenden enthalten. Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Der Antrag kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, in ganz bestimmten Ausnahmefällen (z. B. schwere Erkrankung) auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.