Stimmabgabe

Frage 1 von 20

Frage 1

Eine wahlberechtigte Person hat ihren Stimmzettel gekennzeichnet und kommt wieder an den Tisch des Wahlvorstandes. Was müssen Sie jetzt tun?

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Antwort

Nachdem die Person den Stimmzettel gekennzeichnet und korrekt gefaltet hat, wirft sie ihn in die Wahlurne und die schriftführende Person vermerkt die Stimmabgabe neben dem Namen der wahlberechtigten Person im Wählerverzeichnis.

Ich lasse die Person den Stimmzettel in die Wahlurne werfen. Ich habe sonst nichts weiter zu tun.

Ich prüfe, ob der Stimmzettel korrekt gekennzeichnet wurde und lasse die Person den Stimmzettel in die Wahlurne werfen.

Nachdem die Person den Stimmzettel gekennzeichnet und gefaltet hat, wirft sie ihn in die Wahlurne und die schriftführende Person streicht die gesamte Zeile mit dem Eintrag der Person, die gewählt hat, im Wählerverzeichnis.