Querbeet

Frage 1 von 55

Frage 1

Muss ich besondere Vorfälle während der Wahlhandlung in der Niederschrift vermerken?

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Antwort

Ja, ich informiere alle anwesenden Wahlberechtigten.

Ja, ich informiere das Wahlamt, insbesondere bei nicht innerhalb des Wahlvorstandes zu klärenden Sachverhalten.

Ich vermerke es in der Niederschrift und fertige ggf. eine zusätzliche Seite an, die ich der Niederschrift als Anlage beifüge.

Nein, diese sind vertraulich innerhalb des Wahlvorstandes zu beraten.