Fahrtkosten, die durch den Einsatz als Wahlhelfer*in entstehen, sind bereits mit der Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) abgegolten.
Fahrtkosten, die durch den Einsatz als Wahlhelfer*in entstehen, sind bereits mit der Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) abgegolten.