Wahlgeheimnis

 

Die Stimmabgabe ist dem Grundgesetz nach "geheim". Das bedeutet, niemand muss seine Wahlentscheidung bekanntgeben und muss die Möglichkeit haben die eigene Stimme unbeobachtet abzugeben. Durch verschiedene Strukturen (z. B. Wahlkabine, Vermischung aller Stimmzettelumschläge bei Briefwahl etc.) wird sichergestellt, dass ein Rückschluss auf die Stimmabgabe einer einzelnen Person nicht möglich ist.

Siehe auch "Grundsätze des Wahlrechts".